Honorar
Die Preisgestaltung des gewünschten Gutachtens hängt im Wesentlichen davon ab, um welche Immobilienart es sich handelt und welcher Zweck für die Erstellung des Gutachtens verfolgt wird.
Ausführliche Verkehrswertgutachten sind entsprechend aufwendig und finden häufig für Nachlassregelungen, Schenkungen, Ehescheidungen oder zur Vorlage beim Finanzamt Verwendung. Ausführliche Gutachten liegen bei gewöhnlichen Immobilien z. B. Einfamilienwohnhäusern in der Regel zwischen 1.100 und 2.000 €. Als Orientierung kann die Honorartabelle des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. dienen.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch Verkehrswertgutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu Festpreisen an - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unser Service für Sie wenn Unterlagen nicht vorhanden sind...
Auf Wunsch können alle notwendigen Unterlagen für die Wertermittlung bei den jeweils zuständigen Behörden durch uns besorgt werden. Bei Bedarf nehmen wir direkt Einsicht in die Grundakten beim Grundbuchzentralarchiv.
Wenn kein vollständiges Gutachten erforderlich ist...
Kurzbewertung/Gutachterliche Stellungnahme für Standardobjekte, hierunter fallen Einfamilienwohnhäuser, Zweifamilienwohnhäuser und Eigentumswohnungen, diese Objekte können auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt werden.
Die Kurzbewertung enthält neben einer kurzen Objektbeschreibung die Berechnungen in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung für das jeweilige Objekt, jedoch keine ausführlichen Begründungen der Wertermittlungsansätze und sind daher nicht zur Vorlage bei Gerichten Finanzämtern, Banken oder anderen Behörden geeignet.
Kurzbewertungen können deutlich preiswerter zum Pauschalpreis oder nach Aufwand erstellt werden. In der Kurzbewertung entfallen umfangreiche behördliche und weitere Recherchen, Beschreibungen und Begründungen sowie die Darstellung einzelner Berechnungsschritte.
Bei der Kurzbewertung handelt es sich deshalb ausdrücklich nicht um ein Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB. Die Bewertung von Rechten und Belastungen können nur im Rahmen eines ausführlichen Gutachtens erfolgen, da hierbei neben den Grundbucheintragungen weitere Prüfungen und Berechnungen erforderlich sind.
Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Vergütung im Rahmen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Für ein individuelles Angebot, können Sie uns gerne anrufen: 06275 -91 97 150
Falls Sie per E-Mail anfragen möchten, geben Sie bitte den Zweck für das Immobiliengutachten an z.B. Nachlassregelung, Betreuung, Vermögensübersicht und die Art der Immobilie z. B Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilie. Dann können wir Ihnen entsprechend Rückmeldung geben.
Die Honorartabelle des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. kann nachfolgend eingesehen werden.