Bauschäden, Baumängel oder Sanierungskosten in der Wertermittlung ?



Wenn das jeweilige Bewertungsobjekt abweichende wertbeeinflussende Eigenschaften aufweist, werden diese im Rahmen der Wertermittlung von uns berücksichtigt.


Gutachten fürs Finanzamt...


Bei der Ermittlung der Immobilienwerte für die Erbschaftssteuer ist das Finanzamt an das Bewertungsgesetz gebunden. Durch die gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmethoden können die Nachteile einer alten, unterdurchschnittlichen Immobilie mit besonderen Nachteilen nicht immer in der richtigen Höhe abgezogen werden. Das Finanzamt kann auch keine Gebäudebesichtigung durchführen.

Gerade hier lohnt sich ein Gutachten, bei dem die Nachteile wie Schäden und Mängel berücksichtigt und neutral bewertet werden. 

Mit einem ausführlichen Verkehrswertgutachten kann das Finanzamt von einem niedrigeren Wert überzeugt werden.  Sachverständige sind verpflichtet eine Gebäudebesichtigung und ausführliche Recherchen zum Grundstück vorzunehmen.

Innenraum mit Feuchteschaden
Beschädigte Perimeter-Dämmung - Wertgutachten
Entwässerungsleitung wertmäßige Berücksichtigung im Verkehrswertgutachten
Kaminzug muss erneuert werden - Abzug im Verkehrswert
Holzfäule im Dachtragwerk - Berücksichtigung im Wertgutachten
Dacheindeckung nicht fachgerecht ausgeführt - Gutachter Schmitt
Putz- und Betonschäden an der Kragplatte
Trocknungsarbeiten nach Nässeschaden
Kellertreppe abgerissen - Entwässerungsleitung nicht fachgerecht angeschlossen
Mangelhaft ausgeführte Dacheindeckung und Entwässerung
Mangelhaft angeschlossene Entwässerung
Bauteilöffnung - beschädigte Leitungen an Whirlwanne
Fassade mit Schäden

Mangelhafte Ausführung eines Wärmedämmverbundsystem

Rohrleitung freigelegt

Beschädigte Grundstücksentwässerungsanlage