Bauschäden, Baumängel oder Sanierungskosten in der Wertermittlung ?
Wenn das jeweilige Bewertungsobjekt abweichende wertbeeinflussende Eigenschaften aufweist, werden diese im Rahmen der Wertermittlung von uns berücksichtigt.
Gutachten fürs Finanzamt...
Bei der Ermittlung der Immobilienwerte für die Erbschaftssteuer ist das Finanzamt an das Bewertungsgesetz gebunden. Durch die gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmethoden können die Nachteile einer alten, unterdurchschnittlichen Immobilie mit besonderen Nachteilen nicht immer in der richtigen Höhe abgezogen werden. Das Finanzamt kann auch keine Gebäudebesichtigung durchführen.
Gerade hier lohnt sich ein Gutachten, bei dem die Nachteile wie Schäden und Mängel berücksichtigt und neutral bewertet werden.
Mit einem ausführlichen Verkehrswertgutachten kann das Finanzamt von einem niedrigeren Wert überzeugt werden. Sachverständige sind verpflichtet eine Gebäudebesichtigung und ausführliche Recherchen zum Grundstück vorzunehmen.
Mangelhafte Ausführung eines Wärmedämmverbundsystem
Beschädigte Grundstücksentwässerungsanlage