Herzlich Willkommen

GBS - Gebäudebewertung Schmitt 

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung.

Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – INTERZERT®


Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch über bebaute und unbebaute Grundstücke.

Wir sind im Dreiländereck Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland Pfalz für Sie im Einsatz.

Leander Schmitt Diplom Gutachter Immobilienbewertung EIA

Wenn es um Ihre Werte geht...

Wertfeststellungen von Immobilien, die sachgerecht und zuverlässig ermittelt wurden, geben Ihnen Planungssicherheit. 


Wir ermitteln den Wert ihrer Immobilien und Grundstücke nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und auf Grundlage von statistisch abgeleiteten Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse und unabhängigen Forschungsinstitutionen.

Treffen Sie nachhaltige Investitionsentscheidungen  auf der Grundlage eines Fachgutachtens.

Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch

Was im Gutachten berücksichtigt wird...
 

Sämtliche Gutachten berücksichtigen im jeweiligen Bewertungsverfahren die vorhandene Wohnfläche, Nutzfläche resp. Bruttogrundfläche, die umgesetzte Bauausführung sowie die Ausstattung Ihrer Immobilie. 

Weiterhin wertrelevante Nebengebäude, Rechte sowie Belastungen, die Lage im Ort und die aktuelle Situation des Immobilienmarktes.

  • Großräumige Lage (Makrolage)
  • Kleinräumige Lage (Mikrolage)
  • Prüfung von offenen Anliegerbeiträgen, Straßenausbaubeiträge etc.
  • Wohnfläche
  • Marktsituation (Grundstücksteilmarkt)
  • Eintragungen im Baulastenverzeichnis
  • Besonderheiten des Grundstücks (z. B. übergroße Grundstücke, Gewässerrandstreifen, Zuschnitt, selbständig nutzbare Grundstücksteilflächen)


Bewertung von Rechten und Belastungen im Rahmen der Wertermittlung

 

Durch eine Verkehrswertermittlung lässt sich ebenso der Wert von Rechten und Belastungen eines Grundstücks feststellen. Gegenstand der Wertermittlung kann sowohl das Recht oder das mit dem Recht belastete sowie das begünstigte Grundstück sein.

  • Erbbaurechte, Erbbaugrundstücke
  • Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht
  • Leibgedinge
  • Wegerecht, Wegerechtsrenten
  • Baulasten (Überbaubaulast, Abstandsflächenbaulast, Duldung von Bauwerken)
  • Grenzüberbauten, Entschädigungen
  • Altlastenverdachtsflächen
  • Städtebauliche Sanierungsgebiete



Wertermittlungen für diverse Anlässe


Verkehrswertgutachten

Ein ausführliches Gutachten basiert in Form und Inhalt auf gesetzlich festgelegten Standards. Es beschreibt die bewertete Immobilie und das Grundstück in einer ausführlichen Expertise, in der z.B. Baulasten und die Eintragungen im Grundbuch geprüft und bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.


Immobilien bewerten / Kurzbewertung

Eine Kurzbewertung kann zur Wertfeststellung in einigen Sachlagen herangezogen werden, ist jedoch weniger ausführlich und dementsprechend kostengünstiger. Eine Kurzbewertung erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen an ein Gutachten, kann jedoch in vielen Fällen ausreichend sein.




Leander Schmitt Gutachter Eberbach - Heidelberg

Häufige Fragestellungen in der Wertermittlung...

Wenn Sie eine der nachfolgend aufgeführten Fragen haben - sind Sie bei uns genau richtig.

  • Welchen Wert hat mein Grundstück ggf. mit Gebäuden?
  • Welcher Wert ist sachgerecht mit Mängeln und Schäden am Gebäude?
  • Welchen Wert hat mein eingetragenes Wohnrecht?
  • Welcher Wertansatz kann für ein Grundstück mit einem eingetragenen Leitungsrecht herangezogen werden?
  • Mein Gebäude ist denkmalgeschützt - wie kann ein sachgerechter Verkehrswert ermittelt werden?
  • Wie wirkt sich das eingetragene Wegerecht meines Nachbarn wertmäßig auf mein Grundstück aus?

Sie können uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und abstimmen, welche Art von Gutachten für Sie am sinnvollsten ist. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Tel.: 06275 / 91 97 150

Gutachter Leander Schmitt
Geprüfter und empfohlener Gutachter Leander Schmitt

unverbindliche Anfrage für eine Bewertung

Deutschland

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.