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GBS - Gebäudebewertung Schmitt
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch.
Wenn es um Ihre Werte geht...
Werte von Immobilien, die sachgerecht und zuverlässig ermittelt wurden, geben Ihnen Planungssicherheit.
Der vielschichtige Kundenkreis im Gebiet der Bewertung von Immobilien umfasst Privatpersonen, Makler, Notare und Rechtsanwälte. Bei Scheidungen und im Erbfall ist es maßgebend, den Wert eines Gebäudes oder eines Grundstücks objektiv zu ermitteln.
Beim Verkauf oder Erwerb eines Gebäudes ermitteln wir für Sie im Rahmen eines Fachgutachtens den Immobilienwert, der Ihnen eine solide Basis für sämtliche Entscheidungen liefern kann.
Treffen Sie nachhaltige Investitionsentscheidungen auf der Grundlage eines Fachgutachtens.
Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch
Wohnfläche und Marktsituation
Sämtliche Gutachten berücksichtigen im jeweiligen Bewertungsverfahren die vorhandene Wohnfläche, Nutzfläche resp. Bruttogrundfläche, die umgesetzte Bauausführung sowie die Ausstattung Ihrer Immobilie.
Weiterhin wertrelevante Nebengebäude, Rechte sowie Belastungen, die Lage im Ort und die aktuelle Situation des Immobilienmarktes.
Bewertung von Rechten und Belastungen im Rahmen der Wertermittlung
Durch eine Verkehrswertermittlung lässt sich ebenso der Wert von Rechten und Belastungen eines Grundstücks feststellen. Gegenstand der Wertermittlung kann sowohl das Recht oder das mit dem Recht belastete sowie das begünstigte Grundstück sein.
Wertmäßig darstellbar sind Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte und Überfahrtsrechte etc.
Gutachten für Grundstücke und Gebäude
Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert oder auch Marktwert „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des Wertermittlungsobjektes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ vgl. Baugesetzbuch.
Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks zu bestimmen. Der Verkehrswert ist somit mit dem Marktwert identisch. Die Verkehrswertermittlung unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Baugesetzbuch sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV.