Haus vererben oder in der Familie verschenken
Sie können Ihre Immobilien und weitere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen übertragen. So Sie selbst bestimmen wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird und Streitigkeiten in der Familie werden vermieden. Teilweise ist es möglich Erbschaftssteuer und Pflichtteile zu reduzieren.
Ehepartner können so abgesichert werden oder Kinder und Enkelkinder erhalten einen sicheren Start in ihr Berufsleben.
Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, kann ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für den Vererbenden im Grundbuch eingetragen werden.
Wenn Sie sich beispielsweise mit einem Wohnrecht absichern und ihr Grundstück zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge übertragen möchten.
Können wir auch geplante Übertragungen mit Wohn- oder Nießbrauchrechten, die noch nicht eingetragen wurden, im Wertgutachten bereits berücksichtigen.