Gutachten für Erbfälle / Haus vererben

Erbe regeln

Erblassregelung

Sie planen die Übertragung Ihres Vermögens an Ihre künftigen Erben und möchten auch persönlich ausreichend abgesichert sein. 

Im ersten Schritt sollte festgestellt werden, was Ihre Immobilien wert sind. Anschließend  können Sie gerechte Anteile ermitteln und aufteilen. Das nachvollziehbare Gutachten eines Sachverständigen schafft vorab bereits Klarheit, so dass im Erbfall möglichst Uneinigkeiten vermieden werden.

Wohnraum vererben

Erbregelung oder Schenkung

Unsere Gutachten bilden die Grundlage für die anschließend von Notaren, Steuerberatern oder Fachanwälten zu erstellenden Übertragungsverträge, Testamente oder Schenkungsvereinbarungen.

Gleichzeitig kann das Gutachten für die Aufteilung der Vermögenswerte als Grundlage dienen sowie als Nachweis beim Finanzamt für den tatsächlichen steuerlichen Wert eingereicht werden. Erben können nach §198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert nachweisen und die anfallende Steuerlast mindern.

Haus erben oder vererben

Haus vererben oder in der Familie verschenken

Sie können Ihre Immobilien und weitere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen übertragen. So Sie selbst bestimmen wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird und Streitigkeiten in der Familie werden vermieden. Teilweise ist es möglich Erbschaftssteuer und Pflichtteile zu reduzieren. 

Ehepartner können so abgesichert werden oder Kinder und Enkelkinder erhalten einen sicheren Start in ihr Berufsleben.

Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, kann ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für den Vererbenden im Grundbuch eingetragen werden. 

Wenn Sie sich beispielsweise mit einem Wohnrecht absichern  und ihr Grundstück zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge übertragen möchten. 

Können wir auch geplante Übertragungen mit Wohn- oder Nießbrauchrechten, die noch nicht eingetragen wurden, im Wertgutachten bereits berücksichtigen.

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